Heizungsgesetz 2026: Was mit dem GModG wirklich gilt
Sie müssen Ihre funktionierende Heizung nicht austauschen. Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz entfällt die pauschale 65-Prozent-Pflicht. Wir erklären, was das für Sie bedeutet.
Inhalt dieses Artikels
Sie müssen Ihre funktionierende Heizung nicht austauschen. Das ist die wichtigste Antwort vorweg, denn rund um das Heizungsgesetz kursieren viele Halbwahrheiten. 2026 kommt zusätzlich Bewegung ins Thema: Das Gebäudeenergiegesetz heißt seit dem 29. Juli 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), es ist dasselbe Gesetz unter neuem Namen, aber in Teilen deutlich entschärft.
Was sich mit dem GModG ändert
Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. 2026 I Nr. 226) und gilt seit dem 29. Juli 2026. Der Kern: Die pauschale 65-Prozent-Pflicht für neue Heizungen entfällt. Statt einer festen Vorgabe steht Technologieoffenheit im Mittelpunkt. Eigentümer entscheiden wieder selbst, welche Heizung sie einbauen. Öl-, Gas- und Flüssiggasheizungen bleiben erlaubt.
An die Stelle der starren Quote tritt die Biotreppe. Neue fossile Heizungen müssen ab 2029 schrittweise klimafreundliche Brennstoffe nutzen:
- 10 Prozent ab 2029
- 15 Prozent ab 2030
- 30 Prozent ab 2035
- 60 Prozent ab 2040
Reparieren bleibt erlaubt
Ein häufiges Missverständnis: Wenn die Heizung kaputtgeht, müsse man sofort auf eine Wärmepumpe umsteigen. Das stimmt nicht. Eine Reparatur der bestehenden Anlage bleibt möglich. Und auch wenn sie sich nicht mehr instand setzen lässt, gibt es keine gesetzliche Pflicht zu einer bestimmten Technik: Betriebsverbot und Austauschpflicht für alte Kessel (früher §§ 72, 73 GEG) sind zum 29.07.2026 ersatzlos entfallen. Was beim Einbau einer neuen Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung gilt, regelt die Biotreppe.
Die kommunale Wärmeplanung als Kompass
Auch wenn die 65-Prozent-Pflicht entfällt, bleibt die kommunale Wärmeplanung wichtig. Ihre Stadt oder Gemeinde legt fest, wo künftig ein Wärmenetz geplant ist und wo eine dezentrale Lösung sinnvoll bleibt. Große Städte über 100.000 Einwohner mussten bis zum 30. Juni 2026 planen, diese Frist ist abgelaufen. Für kleinere Kommunen läuft sie noch bis zum 30. Juni 2028. Der Wärmeplan ist rechtlich unverbindlich, aber er hilft Ihnen bei der Frage, ob sich ein Anschluss ans Netz lohnt oder ob eine eigene Anlage die bessere Wahl ist.
Pflicht und Förderung gehören zusammen
Der wichtigste Punkt für die Praxis: Wer ohnehin eine neue Heizung braucht, sollte den Wechsel nicht als Last sehen, sondern als Chance. Der Umstieg auf eine klimafreundliche Anlage wird weiterhin staatlich gefördert. Die Heizungsförderung läuft mit Anpassungen ab dem 21. Juli 2026 weiter.
Wie hoch Ihr Zuschuss ausfällt, schätzen Sie mit unserem Förderrechner ab. Mehr zu den Fördersätzen lesen Sie im Beitrag Heizungsförderung 2026: KfW 458 einfach erklärt.
Ruhe bewahren, rechtzeitig planen
Sie müssen nicht überstürzt handeln. Wer den Austausch früh plant, hat die freie Wahl bei Technik und Anbieter und vermeidet den Notkauf bei einer Havarie. Wenn Sie so weit sind, hilft Ihnen WattFair beim neutralen Festpreis-Vergleich: ein vergleichbares Angebot von bis zu drei geprüften Betrieben, ohne Werbeanrufe.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Energieberatung. Maßgeblich ist der jeweils gültige Gesetzestext des Gebäudemodernisierungsgesetzes sowie die kommunale Wärmeplanung vor Ort. Stand: August 2026.
Häufige Fragen
Muss ich meine alte Heizung jetzt austauschen?
Nein. Eine funktionierende Heizung dürfen Sie weiter betreiben und reparieren. Eine gesetzliche Austauschpflicht besteht nicht mehr: Betriebsverbot und 30-Jahre-Regel für alte Kessel sind zum 29.07.2026 entfallen. Wenn Sie sich für eine neue fossile Heizung entscheiden, gilt ab 2029 stufenweise die Biotreppe.
Sind Öl- und Gasheizungen 2026 noch erlaubt?
Ja. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz entfällt die pauschale 65-Prozent-Pflicht. Eigentümer entscheiden wieder selbst, welche Heizung sie einbauen. Neue fossile Heizungen unterliegen aber der Biotreppe.
Was ist die Biotreppe?
Neue fossile Heizungen müssen ab 2029 schrittweise klimafreundliche Brennstoffe nutzen: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040.
Was hat die kommunale Wärmeplanung damit zu tun?
Ihre Stadt legt fest, wo künftig ein Wärmenetz geplant ist. Große Städte mussten bis zum 30. Juni 2026 planen, diese Frist ist abgelaufen; kleinere Kommunen haben noch bis zum 30. Juni 2028 Zeit. Das hilft bei der Entscheidung, ob sich ein Netzanschluss lohnt.