Ratgeber

Heizungsgesetz 2026: Was mit dem GModG wirklich gilt

Robert Wilhelm Binder· · 2 Min. Lesezeit ·akt. 12. Juli 2026

Sie müssen Ihre funktionierende Heizung nicht austauschen. Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz entfällt die pauschale 65-Prozent-Pflicht. Wir erklären, was das für Sie bedeutet.

Inhalt dieses Artikels
  1. Was sich mit dem GModG ändert
  2. Reparieren bleibt erlaubt
  3. Die kommunale Wärmeplanung als Kompass
  4. Pflicht und Förderung gehören zusammen
  5. Ruhe bewahren, rechtzeitig planen

Sie müssen Ihre funktionierende Heizung nicht austauschen. Das ist die wichtigste Antwort vorweg, denn rund um das Heizungsgesetz kursieren viele Halbwahrheiten. 2026 kommt zusätzlich Bewegung ins Thema: Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz ab und ändert die Regeln spürbar.

Was sich mit dem GModG ändert

Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat Bundestag und Bundesrat passiert und wird in Kürze im Bundesgesetzblatt verkündet. Der Kern: Die pauschale 65-Prozent-Pflicht für neue Heizungen entfällt. Statt einer festen Vorgabe steht Technologieoffenheit im Mittelpunkt. Eigentümer entscheiden wieder selbst, welche Heizung sie einbauen. Öl-, Gas- und Flüssiggasheizungen bleiben erlaubt.

An die Stelle der starren Quote tritt die Biotreppe. Neue fossile Heizungen müssen ab 2029 schrittweise klimafreundliche Brennstoffe nutzen:

  • 10 Prozent ab 2029
  • 15 Prozent ab 2030
  • 30 Prozent ab 2035
  • 60 Prozent ab 2040

Reparieren bleibt erlaubt

Ein häufiges Missverständnis: Wenn die Heizung kaputtgeht, müsse man sofort auf eine Wärmepumpe umsteigen. Das stimmt nicht. Eine Reparatur der bestehenden Anlage bleibt möglich. Erst wenn die Heizung endgültig nicht mehr instand zu setzen ist, greifen die Austauschregeln, und selbst dann gibt es Übergangsfristen für eine vorübergehende Lösung.

Die kommunale Wärmeplanung als Kompass

Auch wenn die 65-Prozent-Pflicht entfällt, bleibt die kommunale Wärmeplanung wichtig. Ihre Stadt oder Gemeinde legt fest, wo künftig ein Wärmenetz geplant ist und wo eine dezentrale Lösung sinnvoll bleibt. Große Städte über 100.000 Einwohner müssen bis zum 30. Juni 2026 planen, kleinere Kommunen bis zum 30. Juni 2028. Der Wärmeplan ist rechtlich unverbindlich, aber er hilft Ihnen bei der Frage, ob sich ein Anschluss ans Netz lohnt oder ob eine eigene Anlage die bessere Wahl ist.

Pflicht und Förderung gehören zusammen

Der wichtigste Punkt für die Praxis: Wer ohnehin eine neue Heizung braucht, sollte den Wechsel nicht als Last sehen, sondern als Chance. Der Umstieg auf eine klimafreundliche Anlage wird weiterhin staatlich gefördert. Die Heizungsförderung läuft mit Anpassungen ab dem 21. Juli 2026 weiter.

Wie hoch Ihr Zuschuss ausfällt, schätzen Sie mit unserem Förderrechner ab. Mehr zu den Fördersätzen lesen Sie im Beitrag Heizungsförderung 2026: KfW 458 einfach erklärt.

Ruhe bewahren, rechtzeitig planen

Sie müssen nicht überstürzt handeln. Wer den Austausch früh plant, hat die freie Wahl bei Technik und Anbieter und vermeidet den Notkauf bei einer Havarie. Wenn Sie so weit sind, hilft Ihnen WattFair beim neutralen Festpreis-Vergleich: ein vergleichbares Angebot von bis zu drei geprüften Betrieben, ohne Werbeanrufe.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Energieberatung. Maßgeblich ist der jeweils gültige Gesetzestext des Gebäudemodernisierungsgesetzes sowie die kommunale Wärmeplanung vor Ort. Stand: Juli 2026.

Häufige Fragen

Muss ich meine alte Heizung jetzt austauschen?

Nein. Eine funktionierende Heizung dürfen Sie weiter betreiben und reparieren. Eine Austauschpflicht greift erst, wenn die Anlage endgültig defekt ist, und auch dann gelten Übergangsfristen.

Sind Öl- und Gasheizungen 2026 noch erlaubt?

Ja. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz entfällt die pauschale 65-Prozent-Pflicht. Eigentümer entscheiden wieder selbst, welche Heizung sie einbauen. Neue fossile Heizungen unterliegen aber der Biotreppe.

Was ist die Biotreppe?

Neue fossile Heizungen müssen ab 2029 schrittweise klimafreundliche Brennstoffe nutzen: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040.

Was hat die kommunale Wärmeplanung damit zu tun?

Ihre Stadt legt fest, wo künftig ein Wärmenetz geplant ist. Große Städte müssen bis zum 30. Juni 2026 planen, kleinere bis zum 30. Juni 2028. Das hilft bei der Entscheidung, ob sich ein Netzanschluss lohnt.