Schritt 1 / 7
Ihr Vorhaben

Um welche Gebäude geht es?

Antragsteller

Wer stellt den Antrag?

Boni (Klimageschwindigkeit, Einkommen) gibt es nur für selbstnutzende Privatpersonen.

Neue Anlage

Welcher Wärmeerzeuger wird eingebaut?

Eckdaten

Antragszeitpunkt & Kosten

Der Antragszeitpunkt bestimmt den Rechtsstand: NEU

Gesamtkosten inkl. Einbau, Umfeldmaßnahmen etc.
Altanlage

Was wird ersetzt?

Steuert im Rechtsstand NEU die Förderfähigkeit und den Klimageschwindigkeits-Bonus.
Anlagen ab 20 Jahren begünstigen den KGB.
Haushalt

Angaben für den Einkommensbonus

Nur für die Bonus-Berechnung – Ihre Angabe bleibt bei Ihnen im Browser.

Durchschnitt 2. + 3. Jahr vor Antrag.
Gebäude

Wie viele Wohneinheiten?

Die Förderung wird pro Wohneinheit gestaffelt berechnet.

Wohneinheiten gesamt: 1
Boni & Zuschläge

Zusätzliche Förderbausteine

Effizienzbonus 5 % (nur WP)Natürliches Kältemittel oder Erdreich/(Ab-)Wasser als Quelle
Klimageschwindigkeits-BonusSelbstnutzer; Öl/Kohle/Gasetagen/Nachtspeicher oder Anlage ≥ 20 Jahre
Emissionszuschlag 2.500 € (nur Biomasse)Biomasse mit Staubemission < 2,5 mg/m³
Im Rechtsstand NEU werden Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus automatisch aus Altanlage und Einkommen ermittelt. Effizienzbonus und Emissionszuschlag sind ersatzlos gestrichen.

Rechnet komplett in Ihrem Browser. Es werden keine Angaben übertragen oder gespeichert.

Förderrecht ab 21.07.2026

Woraus sich Ihr Zuschuss zusammensetzt

Drei Bausteine, ein Deckel. Wer die Bausteine kennt, holt das Maximum heraus – wer sie übersieht, verschenkt vierstellige Beträge.

Heizungsförderung: die Bausteine im neuen Förderrecht

BausteinHöheWer bekommt ihn
Grundförderung30 %alle Antragsteller mit förderfähiger Anlage
Klimageschwindigkeits-Bonus16 %selbstnutzende Eigentümer beim Tausch einer funktionierenden Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer Gasheizung ab 20 Jahren
Einkommensbonusbis 40 %selbstnutzende Eigentümer, gestaffelt nach zu versteuerndem Einkommen
Höchstsatz80 %Obergrenze für die Summe aller Bausteine
Gültig für Anträge ab dem 21. Juli 2026. Die Bausteine addieren sich, sind aber auf 80 Prozent gedeckelt. Beantragt wird über den Zuschuss 458 der KfW, und zwar vor der Auftragsvergabe. Stand: 24. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Beantragt wird über den Zuschuss 458 der KfW. Da die förderfähigen Kosten der ersten Wohneinheit auf 28.000 Euro begrenzt sind, liegt der maximale Zuschuss bei 22.400 Euro – auch wenn die Anlage mehr kostet.

Der Einkommensbonus im Detail

Maßgeblich ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen des Haushalts, gemittelt über das zweit- und drittletzte Jahr vor der Antragstellung. Das ist deutlich weniger als das Brutto – viele Haushalte unterschätzen deshalb ihren Anspruch.

Einkommensbonus: Staffelung nach zu versteuerndem Einkommen

Zu versteuerndes JahreseinkommenEinkommensbonusMaximaler Gesamtsatz
bis 30.000 €40 %80 % (gedeckelt)
bis 40.000 €30 %76 %
bis 50.000 €10 %56 %
über 50.000 €0 %46 %
Maßgeblich ist das zu versteuernde Jahreseinkommen des Haushalts, gemittelt über das zweit- und drittletzte Jahr vor der Antragstellung. Ab dem ersten Kind werden 10.000 Euro vom Einkommen abgezogen, bevor die Staffel greift. Stand: 24. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Der Familienzuschlag wird oft übersehen: Ab dem ersten Kind werden 10.000 Euro vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, bevor die Staffel greift. Eine Familie mit 48.000 Euro und einem Kind rutscht damit von 10 auf 30 Prozent Einkommensbonus – bei 28.000 Euro förderfähigen Kosten sind das 5.600 Euro mehr Zuschuss.

Zeitfaktor

Warten kostet Geld

Beide Stellschrauben der Förderung sinken planmäßig. Die Frage ist nicht ob, sondern wie viel Sie durch Zögern verlieren.

Förderfähige Höchstkosten und Klimabonus im Zeitverlauf

Antrag abHöchstkosten 1. WohneinheitKlimageschwindigkeits-Bonus
21.07.202628.000 €16 %
01.02.202727.250 €12 %
01.08.202726.500 €8 %
01.02.202825.750 €4 %
01.08.202825.000 €0 %
01.02.202924.250 €0 %
01.08.202923.500 €0 %
01.02.203022.750 €0 %
01.08.203022.000 €0 %
Beide Werte sinken schrittweise. Wer früher saniert, bekommt mehr: Zwischen einem Antrag heute und einem im August 2030 liegen 6.000 Euro weniger förderfähige Kosten und 16 Prozentpunkte weniger Klimabonus. Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung. Stand: 24. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Ein Beispiel macht den Unterschied greifbar. Selbstnutzender Eigentümer, Tausch einer funktionierenden Gasheizung, zu versteuerndes Einkommen 45.000 Euro, Anlagenkosten 30.000 Euro:

  • Antrag heute: 30 % Grundförderung + 16 % Klimabonus + 10 % Einkommensbonus = 56 % auf 28.000 Euro förderfähige Kosten = 15.680 Euro.
  • Antrag im August 2028: 30 % + 0 % + 10 % = 40 % auf 25.000 Euro = 10.000 Euro.

Zwei Jahre Zögern kosten in diesem Fall 5.680 Euro. Maßgeblich ist dabei immer das Datum der Antragstellung – nicht das des Einbaus. Wer den Antrag früh stellt, sichert sich den höheren Satz auch dann, wenn die Anlage erst Monate später eingebaut wird.

Mehrfamilienhaus

Förderung bei mehreren Wohneinheiten

Förderfähige Höchstkosten im Mehrfamilienhaus

WohneinheitFörderfähige Höchstkosten je Einheit
1. Wohneinheit28.000 €
2. bis 6. Wohneinheitje 15.000 €
ab 7. Wohneinheitje 8.000 €
Im Mehrfamilienhaus staffeln sich die förderfähigen Kosten nach Wohneinheiten. Die Beträge addieren sich: Ein Haus mit acht Wohneinheiten kommt auf 28.000 € + 5 × 15.000 € + 2 × 8.000 € = 119.000 € förderfähige Kosten. Stand: 24. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Zu beachten: Grundförderung und Höchstkosten gelten für alle Wohneinheiten. Die Boni – Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus – bekommen dagegen nur selbstnutzende Eigentümer und nur für die selbst bewohnte Einheit. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft wird der Zuschuss deshalb je Einheit unterschiedlich hoch ausfallen.

Rechtsstände

Altes und neues Förderrecht

Wer seinen Antrag noch bis zum 20. Juli 2026 gestellt hat, fällt unter das alte Recht. Für alle Anträge danach gilt das neue. Der Rechner oben rechnet beide Stände, damit sich laufende Vorhaben korrekt einordnen lassen.

Altes und neues Förderrecht im Vergleich

Merkmalbis 20.07.2026ab 21.07.2026
Höchstsatz70 %80 %
Höchstkosten 1. Wohneinheit30.000 €28.000 € (sinkend)
Klimageschwindigkeits-Bonus20 %16 % (sinkend)
Einkommensbonus30 % bis 40.000 € Einkommengestaffelt 40 / 30 / 10 %
Effizienzbonus Wärmepumpe5 %entfallen
Emissionsminderungs-Zuschlag Biomasse2.500 €entfallen
Familienzuschlag10.000 € Einkommensabzug ab 1. Kind
Für Anträge bis zum 20. Juli 2026 galt das alte Recht. Maßgeblich ist immer das Datum der Antragstellung, nicht das des Einbaus. Stand: 24. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Unterm Strich ist das neue Recht für Haushalte mit niedrigem Einkommen und für Familien günstiger, für Haushalte mit mittlerem Einkommen dagegen etwas schlechter – der Wegfall des Effizienzbonus und die niedrigeren Höchstkosten wiegen dort schwerer als der höhere Deckel.

Ablauf

Die Reihenfolge, die über den Anspruch entscheidet

Die Schritte sind bindend. Wer sie vertauscht, verliert den Zuschuss vollständig – ohne Ermessensspielraum.

  1. Angebot einholen. Von einem fachkundigen Betrieb. Es dient als Kostengrundlage des Antrags.
  2. Vertrag mit aufschiebender Bedingung schließen. Der Liefer- oder Leistungsvertrag muss aufschiebend bedingt auf die Förderzusage geschlossen werden. Ohne diese Klausel gilt der Auftrag als vergeben.
  3. Bestätigung zum Antrag (BzA) beschaffen. Über den Fachbetrieb oder einen Energieberater.
  4. Antrag im KfW-Zuschussportal stellen und die Zusage abwarten.
  5. Einbauen lassen, dann Nachweis einreichen. Bestätigung nach Durchführung (BnD) und Rechnungen einreichen; danach wird ausgezahlt.

Der teuerste Fehler in diesem Ablauf ist Schritt 2. Ein normal unterschriebener Auftrag vor der Antragstellung kostet den kompletten Zuschuss – im Beispiel oben 15.680 Euro. Ein einziger Satz im Vertrag verhindert das.

Über den Vergleich bekommen Sie Angebote geprüfter Fachbetriebe, die diesen Ablauf kennen und die nötigen Bestätigungen ausstellen können.

Häufige Fragen zur Förderung

Klar beantwortet

Wie hoch ist die Heizungsförderung 2026?

Für Anträge ab dem 21. Juli 2026 gibt es 30 Prozent Grundförderung, bis zu 16 Prozent Klimageschwindigkeits-Bonus und bis zu 40 Prozent Einkommensbonus. Die Summe ist auf 80 Prozent gedeckelt. Da die förderfähigen Kosten der ersten Wohneinheit bei 28.000 Euro liegen, beträgt der maximale Zuschuss 22.400 Euro.

Wer bekommt den Klimageschwindigkeits-Bonus?

Selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen, oder eine Gasheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist. Vermieter und Unternehmen erhalten ihn nicht. Der Satz liegt aktuell bei 16 Prozent, sinkt halbjährlich und entfällt ab dem 1. August 2028 vollständig.

Wie wird der Einkommensbonus berechnet?

Maßgeblich ist das zu versteuernde Jahreseinkommen des Haushalts, gemittelt über das zweit- und drittletzte Jahr vor der Antragstellung. Bis 30.000 Euro gibt es 40 Prozent, bis 40.000 Euro 30 Prozent, bis 50.000 Euro 10 Prozent. Ab dem ersten Kind werden vorher 10.000 Euro vom Einkommen abgezogen – eine Familie mit 48.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und einem Kind landet damit bei 38.000 Euro und bekommt 30 statt 10 Prozent.

Muss ich den Antrag vor dem Kauf stellen?

Ja, und das ist der häufigste teure Fehler. Der Zuschuss muss vor der Auftragsvergabe beantragt werden. Zulässig ist ein Liefer- oder Leistungsvertrag, der aufschiebend bedingt auf die Förderzusage geschlossen wird – genau dafür gibt es diese Klausel. Wer zuerst beauftragt und dann beantragt, verliert den Anspruch vollständig.

Was hat sich am 21. Juli 2026 geändert?

Der Höchstsatz stieg von 70 auf 80 Prozent, gleichzeitig sanken die förderfähigen Höchstkosten der ersten Wohneinheit von 30.000 auf 28.000 Euro. Der Klimageschwindigkeits-Bonus fiel von 20 auf 16 Prozent und sinkt nun halbjährlich weiter. Der Einkommensbonus wurde gestaffelt statt pauschal gewährt, dafür kam ein Familienzuschlag hinzu. Effizienzbonus und Emissionsminderungs-Zuschlag entfielen. Maßgeblich ist immer das Datum der Antragstellung, nicht das des Einbaus.

Lohnt es sich, mit dem Antrag zu warten?

Nein, im Gegenteil. Sowohl die förderfähigen Höchstkosten als auch der Klimageschwindigkeits-Bonus sinken schrittweise. Zwischen einem Antrag heute und einem im August 2030 liegen 6.000 Euro weniger förderfähige Kosten und 16 Prozentpunkte weniger Klimabonus – zusammen mehrere Tausend Euro Unterschied.

Gibt es zusätzlich zum Zuschuss einen Kredit?

Ja. Für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 90.000 Euro gibt es den zinsgünstigen KfW-Ergänzungskredit 358 über bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit. Er lässt sich mit dem Zuschuss kombinieren und wird über die Hausbank beantragt.

Wie viel Förderung gibt es im Mehrfamilienhaus?

Die förderfähigen Kosten staffeln sich nach Wohneinheiten und addieren sich: 28.000 Euro für die erste, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten. Ein Haus mit acht Wohneinheiten kommt damit auf 119.000 Euro förderfähige Kosten. Die Boni für selbstnutzende Eigentümer gelten allerdings nur für die selbst bewohnte Einheit.

Wird Photovoltaik auch gefördert?

Nicht über dieses Programm. Der Zuschuss 458 gilt ausschließlich für den Heizungstausch. Für private Photovoltaik gibt es keine direkten Bundeszuschüsse mehr – der wesentliche Vorteil ist die Umsatzsteuerbefreiung von 0 Prozent auf Kauf und Installation. Dazu kommen KfW-Kredite und wechselnde regionale Programme.

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