Heizungsförderung 2026: KfW 458 einfach erklärt
Über die KfW 458 sind bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich, bei niedrigem Haushaltseinkommen bis zu 80 Prozent. Wir erklären die Bausteine und wie Sie Ihren Zuschuss in zwei Minuten abschätzen.
Inhalt dieses Artikels
Wie viel Förderung Sie für den Heizungstausch bekommen, hängt von mehreren Bausteinen ab. Über den Zuschuss 458 der KfW sind bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten möglich und bis zu 80 Prozent, wenn das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen 30.000 Euro nicht übersteigt (mit Kind im Haushalt: 40.000 Euro). Wer die Bausteine kennt, holt das Maximum heraus. Wer sie übersieht, verschenkt Geld.
Die drei Förderbausteine
Der Zuschuss setzt sich aus einem Grundbetrag und optionalen Boni zusammen:
- Grundförderung: 30 Prozent. Sie bekommt jeder, der eine förderfähige Anlage einbaut, egal wie hoch das Einkommen ist.
- Klimageschwindigkeits-Bonus (KGB). Für selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionierende alte Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen, oder eine Gasheizung ab 20 Jahren. Der Bonus belohnt den schnellen Austausch und wird über die nächsten Jahre schrittweise kleiner.
- Einkommensbonus. Für Haushalte unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen. Er richtet sich nach dem zu versteuernden Einkommen und kann den Zuschuss deutlich anheben.
Es gibt eine Obergrenze
Die Bausteine addieren sich, aber nicht unbegrenzt. Es gilt ein Förderdeckel, und auch die förderfähigen Kosten sind gestaffelt: Für die erste Wohneinheit gilt ein höherer Höchstbetrag als für jede weitere. Wer 40.000 Euro investiert, bekommt den Zuschuss also nicht auf die vollen 40.000 Euro, sondern nur auf die förderfähige Summe.
Genau hier lohnt sich eine Vorabschätzung. Ob ein zusätzlicher Bonus überhaupt noch wirkt oder schon am Deckel verpufft, sehen Sie erst, wenn Sie alle Bausteine zusammenrechnen.
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Was sich am 21. Juli 2026 geändert hat
Die Förderbedingungen wurden zum 21. Juli 2026 reformiert. Maßgeblich ist der Tag der Antragstellung: Für Anträge ab diesem Datum gilt die neue BEG-EM-Richtlinie vom 17.07.2026, für früher gestellte Anträge die alte Fassung, auch dann, wenn erst später entschieden wird. Schon ab dem 9. Juli 2026 lief eine Umstellungsphase, in der sich die technische Antragsbestätigung vorübergehend nicht neu erstellen ließ.
Unser Rechner bildet beide Rechtsstände ab, damit Sie einen laufenden Altantrag einordnen können.
Zusätzlich: der Ergänzungskredit
Neben dem Zuschuss gibt es einen zinsgünstigen KfW-Ergänzungskredit. Für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 90.000 Euro sind bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit möglich. So lässt sich auch der Eigenanteil günstig finanzieren.
Grundvoraussetzungen für den Antrag
- Antrag vor der Auftragsvergabe stellen, oder den Vertrag aufschiebend bedingt auf die Förderzusage schließen.
- Die neue Anlage muss die technischen Mindestanforderungen der BEG erfüllen.
- Für die Boni gelten zusätzliche Bedingungen: Selbstnutzung, Art und Alter der Altanlage, Einkommensnachweis.
- Bei mehreren Gebäuden mit gemeinsamer Heizung (Gebäudenetz) ist statt der KfW die BAFA zuständig.
Ein Hinweis der KfW: Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht.
Erst Förderung, dann Festpreis
Die Förderung senkt Ihren Eigenanteil. Der zweite Hebel ist der Preis der Anlage selbst. Für dieselbe Wärmepumpe verlangen Fachbetriebe sehr unterschiedliche Preise. Über WattFair bekommen Sie nach Ihrer Schätzung auf Wunsch eine neutrale Festpreis-Ausschreibung an bis zu drei geprüfte Betriebe, zu gleichen Konditionen und ohne Werbeanrufe. So sichern Sie sich den maximalen Zuschuss und einen fairen Preis.
Alle Angaben ohne Gewähr. Sie ersetzen keine individuelle Förderberatung. Maßgeblich sind die zum Antragszeitpunkt gültige BEG-EM-Richtlinie und die Konditionen von KfW und BAFA.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Förderung für den Heizungstausch 2026?
Über die KfW 458 sind bis zu 70 Prozent Zuschuss auf die förderfähigen Kosten möglich, bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro (mit Kind im Haushalt bis 40.000 Euro) bis zu 80 Prozent. Der genaue Satz ergibt sich aus Grundförderung plus Boni, gedeckelt auf diesen Höchstsatz.
Wer bekommt den Klimageschwindigkeits-Bonus?
Selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen, oder eine Gasheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist. Vermieter und Unternehmen erhalten ihn nicht.
Muss ich den Antrag vor dem Kauf stellen?
Ja. Der Zuschuss muss vor der Auftragsvergabe beantragt werden. Zulässig ist ein Liefer- oder Leistungsvertrag, der aufschiebend bedingt auf die Förderzusage geschlossen wird.
Gibt es zusätzlich zum Zuschuss einen Kredit?
Ja. Für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 90.000 Euro gibt es einen zinsgünstigen KfW-Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit.